Aktuelles
Neuigkeiten aus der Kanzlei und der Welt des Rechts
15. 02. 26
event|RECHT
npo|ANWALT
Aktuell: Karneval und Fasching aus juristischer Perspektive
Karneval und Fasching wollen eigentlich die etablierten Regeln infragestellen, dennoch sind auch die Veranstaltungen in der närrischen Zeit keine "rechtsfreien Räume"; die Rechtsregeln für Veranstaltungen gelten auch zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch. Der Beck-Verlag hat hier eine Sammlung von interessanten Urteilen für Narren und Veranstalter von Brauchtumsevents zusammen gestellt. Es geht dabei vorweigend um Fragen der Verkehrssicherungspflicht.
Die meisten Faschings- und Karnevalsveranstaltungen werden von Ehrenamtlichen und Vereinen organisiert, also genau der Zielgruppe, die ich als NPO-Anwalt mit meiner Arbeit unterstützen will: Deshalb wünsche ich allen Narren und Faschingsfreunden unter meinen Mandanten eine schöne Faschingszeit!
04. 02. 26
event|RECHT
Urteil: Beschränkung des Rücktauschrechts für Festival Tokens rechtmäßig
OLG Düsseldorf: Die Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token ist zulässig.; Festivalbetreiber darf Rücktauschfrist und Betragsgrenze von Token festsetzen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, ob Festivalbesucher ungenutzte Token nach Veranstaltungsende zurückgeben dürfen. Die Richter urteilten, dass Einschränkungen hierzu in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Veranstalters grundsätzlich zulässig sind. Eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token sei nicht zu beanstanden.
02. 02. 26
npo|ANWALT
Tödlicher Badeunfall: Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt
Gut fünf Monate nach einem tödlichen Badeunfall am 14. August 2025 von zwei Schwestern in Unterfranken hat die Staatsanwaltschauft die Eltern der getöteten Mädchen angeklagt. Es gehe um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Verletzung der Aufsichtspflicht, sagte ein Sprecher der Behörde. Die Beschuldigten hätten sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nun muss das Amtsgericht Schweinfurt entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage davon aus, dass die Eltern 10 bis 15 Minuten lang am See nicht auf die beiden Schwestern aufgepasst hatten, obwohl die Mädchen nicht schwimmen konnten. Die Kinder seien zu weit ins Wasser gegangen, hätten nicht mehr ans Ufer gelangen können und seien ertrunken.
27. 01. 26
IT-Recht
Webshop-Betreiber aufgepasst: Bis zum 19.06. muss ein Widerrufsbutton implementiert werden.
Ab dem 19. Juni 2026 ist in der EU ein gut sichtbarer "Widerrufsbutton" (elektronische Widerrufsfunktion) für Online-Shops verpflichtend, um Vertragsstornierungen so einfach wie Käufe zu gestalten. Er muss gut erreichbar sein, ersetzt E-Mail/Brief nicht, sondern ergänzt diese. Die fehlende oder fehlerhafte Integration kann zu empfindlichen Geldbußen (bis zu 4% des Jahresumsatzes bei großen Unternehmen) führen oder kostenpflichtige Abmahnungen der Mitbewerber zur Folge haben.
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22. 01. 26
Kanzlei
RA Markus Laymann im TV
Der Bayerische Rundfunk sendete am 22. Januar einen Bericht im Rahmen der Sendung "Abendschau" über den "zaubernden Rechtsanwalt" Markus Laymann
22. 01. 26
npo|ANWALT
Urteil: Unbeaufsichtigte Feuerschalen stellen eine erhebliche Gefahrenquelle für Kinder dar.
In einer aktuellen Entscheidung aus dem Jahr 2025 stellt das LG fest, dass der Veranstalter einer Ferienmaßnahme bei der ein vierjähriges Kind in eine ungesicherte Feuerschale fiel ist und sich dabei erheblich verletzte, seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Begründung war eindeutig:
„Die aufgestellten und zum Unfallzeitpunkt unbeaufsichtigten Feuerschalen stellten eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Eine engmaschige Beaufsichtigung war zwingend erforderlich.“
Aus Sicht des Gerichts wäre es zumutbar und organisatorisch geboten gewesen, eine Betreuungskraft ausschließlich mit der Überwachung der Feuerstellen zu betrauen. Dies unterblieb und wurde als fahrlässige Pflichtverletzung gewertet.
03. 01. 2026
npo|ANWALT
Wichtige neue Zahlen für Ehrenamtliche
Ab dem 1. Januar 2026 steigen die steuerlichen Freibeträge für ehrenamtliches Engagement: Die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) erhöht sich auf 960 € (statt 840 €) und die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) auf 3.300 € (statt 3.000 €) jährlich. Diese Anpassungen stärken das Engagement, während Vereine von weniger Bürokratie und angehobenen Einnahmegrenzen profitieren.
